Hallo zusammen,
nachdem meine Versicherung nicht so ganz will wie ich will, würde ich nun den Kostenvoranschlag von VW mir auszahlen lassen.
Ich bekomme natürlich nur den Nettobetrag ausgezahlt also ohne MwSt.
Natürlich will ich das durch eine Werkstatt reparieren lassen.
Hat man bei einem weiteren Einbruch(versuch) nochmal einen Anspruch auf Regulierung des Schadens?
Wie formuliert man sowas? hab sowas noch nie gemacht..
Danke und Gruss
Michael