Eigenbau Schwellerrohre eineintragungspflichtig

  • Hallo Zusammen,


    wie ist das eigentlich mit selber gebauten Schwellerohren. Wie sieht das aus mit dem Eintragen. Müssen Schwellerrohre überhaupt eingetragen werden, oder wie sind da die Bestimmungen? ?(

    • Offizieller Beitrag

    Hi


    soweit ich das verfolgt habe , nicht eintragunspflichtig.
    Klar wenn du die guten Stücke verlierst ,ist das nicht gut, egal ob eingetragen oder nicht.


    Solltest du sowieso noch was anders einzutragen haben kann der Prüfer auf Wunsch einen Eintrag schreiben.


    Die Teile dürfen nicht überstehen, Karosse ist oben ja breiter als der Schweller, und keine wirklichen scharfen Kannten haben (soweit ich mich an die entsprechenden Postings erinnere)


    Gruß
    Urs

  • zu dem "nichteintragungspflichtig": warum nicht?


    für nahezu jedes anbauteil -- und sei es nur der "böse blick" -- muss eine abe oder ähnliches vorhanden sein. warum dann nicht für ein ca. 2 meter langes aussen am fahrzeug angebrachtes (edel)stahlrohr?


    für mich wäre folgender nachweis zu erbringen -- und das durch eine vorführung beim sachverständigen:


    §19 Abs 2 Nr.2 StVZO


    ...die BE eines Fahrzeuges erlischt.....


    "2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist"



    das abfallen eines stahlrohres durch mangelhafte befestigung stellt ohne frage eine gefährdung von verkehrsteilnehmern dar.



    sicher werden nicht der fahrzeugtyp, oder die aussenmaße verändert, aber es gibt halt noch die gefährungsvariante.


    meine meinung zu dem thema...

    Nimm das Leben nicht so ernst, denn du kommst eh` nicht lebend raus..darum tragen moderne Helden ihr Erbgut virtuell in die Welt hinaus!

    Einmal editiert, zuletzt von dr-no ()

  • Ich bin mir nicht sicher, ob es eingetragen werden MUSS, ich habe meine selbstgebauten vorsichtshabler eintragen lassen. Mußt halt zu einer Prüfstelle, die auch Abnahmen nach §21 machen darf, das ist im 'Osten' die Dekra und im 'Westen' der TÜV.
    Abnahme war problemlos, zumal mit dem Chef der Prüfstelle vorher abgestimmt.


    Gruß


    Mat.

  • Also , wie ich div. sachen eintragen lassen habe , wollte er meine trittbretter auch nicht eintragen , weil die ja aus metall sind ( kein mat-gutachten nötig ) und sie nicht die breite des fahrzeugs ändern .


    habe es aber dennoch eintragen lassen wegen , dummen fragen der rennleitung aus dem weg zu gehen . und mann weis ja auch nicht wie die im ausland reagieren , obwohl die die sachen sowieso nicht lesen können .

    Es ist nicht schlimm etwas nicht zu wissen , aber es ist sehr schlimm nichts wissen zu wollen .
    Und dazu lernen wollen wir doch alle . Oder nicht ??
    Gruß Detlef

  • ich kann euch nur folgendes raten:


    wenn es tatsächlich einen sachverständigen geben sollte, welcher der meinung ist, dass (selbstgebaute) schwellerrohre nicht begutachtet und eingetragen werden müssen, dann lasst es euch schriftlich geben. dann könnt ihr euch die eintragungskosten sparen.


    eine bitte dazu: stellt den "freibrief" dann mal hier als scan zur verfügung. so haben alle interessierten etwas davon.

    Nimm das Leben nicht so ernst, denn du kommst eh` nicht lebend raus..darum tragen moderne Helden ihr Erbgut virtuell in die Welt hinaus!

  • Zitat

    Original von vater
    ich kann euch nur folgendes raten:


    wenn es tatsächlich einen sachverständigen geben sollte, welcher der meinung ist, dass (selbstgebaute) schwellerrohre nicht begutachtet und eingetragen werden müssen, dann lasst es euch schriftlich geben. dann könnt ihr euch die eintragungskosten sparen.


    eine bitte dazu: stellt den "freibrief" dann mal hier als scan zur verfügung. so haben alle interessierten etwas davon.



    Also wenn es Dich beruhigt. Ich werde die Rohre nach § 21 abnehmen lassen. Dann werden Sie gekennzeichnet und ich kann Sie beim Straßenverkehrsamt eintragen lassen. Wie Du schon schreibst müsste man dass ja schriftlich haben. Denn der nächste Prüfer kann ja eine ganz Andere Meinung zum Thema haben. Ist ja auch immer die subjektive Komponente dabei.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Mapos
    Meine cobra Schwellerrohre mußte ich eintragen lassen.Das einzigste was sich im Schein verändert hat war das Leergewicht.


    Gruß markus


    Dann müsste ich ja meine 2. Batterie, die Zusatzscheinwerfer mit Halter und den Klorollenhalter auch eintragen lassen, denn das Zeug wiegt ja nicht gerade wenig. Gute 40 kg könnten zusammenkommen.....


    Die Schwellerrohre sind in meinen Augen Ladung.
    Wo ich die Ladung verstaue, ist mein Problem.
    Die Verkehrssicherheit muss natürlich gewährleistet sein (Ladungssicherung, Maße u. Gewichte, hervorstehende Teile usw.).
    Ich könnte mir z.B. auch das Reserverad auf´s Dach schnallen....

  • Zitat

    Original von Bernd 75kW
    Dann müsste ich ja meine 2. Batterie, die Zusatzscheinwerfer mit Halter und den Klorollenhalter auch eintragen lassen, denn das Zeug wiegt ja nicht gerade wenig. Gute 40 kg könnten zusammenkommen.....


    Vergiss nicht die geänderte Fahrzeuglänge durch den Festanbau der zusatzscheinwerfer... :wech: :D


    Mein Bus ist so aber laut Schein immer noch länger eingetragen als wie mit den Teilen da der Frontbügel nicht ausgetragen ist (kost ja wieder unnötig Geld das austragen) ;)

  • Zitat

    Original von Bernd 75kW


    Die Schwellerrohre sind in meinen Augen Ladung.
    Wo ich die Ladung verstaue, ist mein Problem.




    *LOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOL* soetwas habe ich bisher noch nicht gehört. bei einer kontolle hättest du damit die lacher auf deiner seite -- gaaanz sicher.....am fahrzeug fest verbaute ladung :daumendrueck:.....


    :D



    dann geh ich mal meinen wohnwagen an meine ladung binden (die ahk ist ja auch nur fest mit dem fahrzeug verschraubt) :klatsch:

    Nimm das Leben nicht so ernst, denn du kommst eh` nicht lebend raus..darum tragen moderne Helden ihr Erbgut virtuell in die Welt hinaus!

  • So,
    es hat lange gedauert, aber nun sind die Rohre eingetragen. Es hat 75€ beim Tüv gekostet und sie müssen gekennzeichnet sein. Meine heißen jetzt IMO 57.
    Das Strassen Verkehrsamt hat auch noch einmal 11,40€ haben wollen.
    Also die erhobenen Zeigefinger können jetzt wieder runter genommen werden ;)und ich kann in Aller Ruhe zur nächsten Hauptuntersuchung fahren.