Seit Jahresbeginn wird die Kfz.-Steuer wieder nach den Eintragungen in den Kfz.-Papieren berechnet.
Damit darf z.B. ein So.-Kfz.Wohnmobil nicht mehr als PKW besteuert werden.
Das betrifft vor allem diejenigen, die zwar eine Womo-Eintragung, aber keine Stehhöhe von min. 1,7m haben.
Bei Dieselfahrzeugen ergibt sich dadurch i.d.R. eine erheblich geringere Steuer.
Benziner, die zuvor nach PKW-Tarif abgerechnet wurden, bezahlen jetzt mehr.
Auch die Fahrer eines alten Post-Golf, der ja als LKW zugelassen wurde, dürften sich freuen. Sie bezahlen in Zukunft nur den LKW-Tarif, und nicht die häufig vom Finanzamt verlangten PKW-Steuern.