Prüfung der Gasanlage (nicht LPG, sondern Camping)

  • Hallo,


    eine Frage.
    Tüv war fällig und zeitgleich auch die Prüfung der Camping - Gasanlage. Alles ist prima verlaufen nur habe ich keinen neuen Aufkleber für die Gasanlagenprüfung erhalten.


    Bei mir auf dem Heck habe ich so eine goldene Plakette kleben, die mir schön zeigt, dass die Anlage bis 2010 betrieben werden darf.


    Jetzt frag ich Euch ob Ihr wisst ob das jetzt nach den neuen TÜV/AU Regeln nicht mehr notwendig ist oder ob das einfach vergessen wurde?


    Vielen Dank


    Martin

    • Offizieller Beitrag

    Hi Martin,


    die Gasprüfung gehört nicht zum Umfang der HU/AU.


    Das ist eine separate Prüfung der Gasanlage und muss auch separat berappt werden.


    Die Anlage wird dabei auf Dichtigkeit und sämtliche fest angeschlossene Verbraucher wie z.B. Kühlchrank, Herd und Heizung auf Funktion geprüft.


  • Solltest da mal anrufen. Hat er bestimmt vergessen.

    Es ist nicht schlimm etwas nicht zu wissen , aber es ist sehr schlimm nichts wissen zu wollen .
    Und dazu lernen wollen wir doch alle . Oder nicht ??
    Gruß Detlef

  • GreenPete:


    Das ist mir klar. Hatte ich vielleicht nicht geschrieben...
    Die Prüfung wurde bestellt, bezahlt, durchgeführt und im Protokoll ist sie auch mit einem Satz erwähnt.
    Die Frage ist nur, muss das Auto noch so einen Aufkleber tragen oder nicht?



    Martin

  • Afaik muss die Gasprüfung in das gelbe Gasprüfbuch eingetragen werden.


    Wo der Aufkleber klebt, dürfte egal sein (bei uns klebt er an der Innenseite das Gaskastens).

    T5 California 2.0 TDI 4 Motion (132 kW), Golf 4 Variant ASZ / ERF (@135 kW / 410 NM), Audi A4 Avant B7 3.0 TDI (@210 kW / 525 NM) S-Line

  • Die Plakette ist fakultativ, hauptsache die Prüfung ist im Prüfbuch eingetragen. Ohne Gasprüfung gibts für Wohnmobile keine HU, für Wohnwagen schon. Die fehlende Prüfung wird dann aber im Prüfbericht vermerkt.


    Rechtsgrundlagen sind nachzulesen unter: „Technischen Regeln Flüssiggas“ (TRF),EG-Richtlinien 2001/56EG, 2004/78EG sowie DVGW Arbeitsblatt G 607.

  • Stimmt - stimmt - stimmt!


    Ich löse das Rätsel jetzt auf.
    Ich habe mit dem Prüfer telefoniert und mich erkundigt. Relativ schnell stellte sich raus, dass er die Gasanlage (LPG) geprüft hat. Das muss er wohl, laut seiner Auskunft, auch machen und das kostet dann auch noch 24 Euro extra.


    Weil ich mir dessen nicht bewusst war dachte ich die gane Zeit bei Gasanlage an die Campinggas Geschichte! Die wiederum hatte er nicht geprüft, weil der Aufkleber ja 2010 zeigt und somit für dieses Jahr noch gültig ist.


    Soweit sind dann alle Unklarheiten beseitigt! ;)


    Das mit dem gelben Buch ist mir dann auch wieder eingefallen. Muss ich mal fest im Bus verstauen... Sonst vergess ich das noch. Aber eigentlich hat sich dafür auch noch nie jemand interessiert!


    Vielen Dank an Euch.


    Martin


  • hi,



    würde ich nicht machen, da das der einzigste Nachweis ist, das du die Gasprüfung hast, im falle dein Bus brennt ab. hat mir ein Prüfer gesagt. geht wohl um die Regulierung mit der Versicherung im Schadensfall.

  • Keineswegs. Es gibt Campingplätze, die lassen dich ohne gültige Gasprüfung nicht auf den Platz. Wenn keine Plakette dran ist, brauchst Du das Prüfbuch als Nachweis.


    Was der Prüfer da erzählt hat ist Unsinn (wie so oft von TÜV-Prüfern :rolleyes:), es lässt sich jederzeit über die EDV der durchführenden Prüforganisation ein Doppel ausstellen, 10 Jahre lang. Gleiches gilt für die Hauptuntersuchungen, Fahrgestellnummer reicht.


    Wenn das mehr Leute mal in Anspruch nehmen würden, wären die Vorfälle mit getürkten Tachoständen lange vorbei.