Strafe bei getönten Frontscheiben?

  • So Jungs am Freitag haben mich die cops aus dem Verkehr gezogen auf der A42 wegen zwei sachen.


    1. Ich bin auf der Baustelle mit zwei Fahrstreifen auf dem linken gefahren und das ist anscheinend verboten weil dort nur Autos bis 2 m fahren dürfen.
    Die meinten der Bulli ist von Spiegel zu Spiegel breiter als 2 m ich habe darauf gesagt das aber im Fahrzeugschein was anderes steht und ich nicht meinen Bulli selber nachmesse, pipapö haben die es bei einer mündlichen Verwahnung gelassen.


    2. Meine Frontscheiben sind getönt gewesen und das haben die auch gesehen. Ich kriege jetzt eine Anzeige.
    Der Wagen ist auf meinen Papa zugelassen, kriege ich die Anzeige oder mein Papa? Ich bin auch noch in der Probezeit wird eventuel die Probezeit verlängert? ich hoffer das ich nicht sofort deswegen gesteinigt werde :D

    • Offizieller Beitrag

    Hi


    Die im Fahrzeugschein eingetragene Breite ist die von der Karosse , die Spiegel kommen noch dazu. Dann sind das Glaube ich 2,2 m.


    Da dein Vater der Halter ist wird er Post bekommen . Da die Polizisten das mit der Folie wohl richtig erkannt haben , sollte man auf evt. "Angebote" eingehen und die Strafe zahlen und den Bus irgendwo vorführen ohne Folie.
    Irgendwelche Widersprüche und so verkomplizieren das ganze nur.


    Ob da mehr gerührt/gefahndet wird weiß ich nicht.


    Gruß
    Urs

  • Ich habe die Folie direkt vor Ort abgemacht also müsste ich den Wagen nicht vorzeigen oder?



    Bin ich den verpflichtet meinen Bulli selber nachzumessen?
    Ich glaube daran was in meinen Fahrzeug steht :wech:

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Ich habe die Folie direkt vor Ort abgemacht also müsste ich den Wagen nicht vorzeigen oder?


    Moin


    wenn das im Bericht steht evt. nicht , aber wer weiß schon wie die Behörden ticken.


    Mein Rat heißt hinnehmen was kommt , das ist sicherlich nicht immer Richtig, aber den grundsätzlichen Fehler hast du ja gemacht. Und um keinerlei Disskussion (Führerschein auf Probe) aufkommen zu lassen , eben schnell durch, durch das Thema.


    Gruß
    Urs

  • wenn die das zur anzeige bringen,dann bekommt der halter punkte und der fahrer..
    in deinen fall werden die wenn nach der schwerwiegeren tat nach gehen,und das ist die scheibenfolie
    könnte dann noch sein das du ne anordnung zur nachschulung bekommst

  • Scheibentönung vorne ist aus versicherungstechnischen Gründen schrott: das ist der beste Vorwand für die Versicherungen, im Schadenfall eine Regulierung abzulehnen...

    Des Bootsmanns letzte Worte , as he starv: Kummi nich anne Farv !

  • Hör mal,


    Du hast im T4Forum schon den gleichen Sachverhalt gepostet und da wohl auch alle Antworten erhalten, die man dazu geben kann. Der Thread hat z. Zt. 97 Beiträge, glaubst Du hier erfährst Du etwas Neues?
    Die Antworten dort haben Dir vielleicht nicht alle gefallen und Du hast hoffentlich mittlerweile begriffen, daß Dein Verhalten nicht OK war.
    Ich glaube nicht, daß man hier eine grundsätzlich andere Sichtweise der Dinge hat, nur weil es ein anderes Forum ist...


    Just my 2 cents...

    Grüße
    Hermann

    Ohne Musik wäre das Leben ein Irrtum

    Friedrich Nietzsche

  • Zitat

    Original von T4-Hermann
    Hör mal,


    Du hast im T4Forum schon den gleichen Sachverhalt gepostet und da wohl auch alle Antworten erhalten, die man dazu geben kann. Ich glaube nicht, daß man hier eine grundsätzlich andere Sichtweise der Dinge hat, nur weil es ein anderes Forum ist...


    das ist das was nervt..
    dieses da und das selbe hier posten
    (meine meinung)



  • jepp, das wissen viele nicht, dass der bus (die sprinter und was sonst noch) nicht auf der linken spur fahren dürfte :klatsch:


    in deinem fall bekommst du als fahrer und dein vater als halter post.


    hier greift die fahrer und halterhaftung. wenn du angegeben hast, die folie eigenständig aufgebracht zu haben, dann wird dein bußgeld etwas höher ausfallen.


    ehrlichkeit und erkennbare reue sind i.d.r. von vorteil....

    Nimm das Leben nicht so ernst, denn du kommst eh` nicht lebend raus..darum tragen moderne Helden ihr Erbgut virtuell in die Welt hinaus!

    Einmal editiert, zuletzt von dr-no ()

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von syncro-kai
    es gibt hier echt Leute die zweigleisig fahren/posten ?
    Auf die Idee würde ich nicht mal kommen, unabhängig davon, dass ich es gar nicht mehr darf :daumendrueck: :wech:


    Doch doch, dürfen darf man schon, zumindest aus unserer Sicht.
    Aber die Antworten werden nahezu identisch sein. Außerdem betrifft gerade dieses Thema ja alle Fahrzeuge, und nicht nur Wohnmobile.
    Man könnte also auch noch in viel mehr Foren die Frage stellen, wenn man denn möchte.
    Aus meiner Sicht der Dinge wurde aber hier schon alles zu dem Thema gesagt, und bedarf daher keiner weiteren Erklärung.

  • Ich denke bei Forenpost kann man ja zweigleisig fahren, aber bei anderen spezifischen Themen sollte man sich doch ein Forum aussuchen.


    Aber da hat ja jeder sein eigenes Verständnis.


    so long