Hi
Mal angenommen man möchte ein Haus überschreiben oder vererben an 3 Personen (Geschwister) und man hält es für Sinnvoll das Haus nicht direkt aufzuteilen .
Kann eine Erbengemeinschaft ein Haus überschrieben bekommen, oder muss sie es erben ?
Oder hieße die Gemeinschaft dann eben Eigentümergemeinschaft (was ich aber als etwas anders vermute) ?
Kann wer was dazu sagen ?
Gruß
Urs