Vorschriften zum Thema Lichtführung an Fahrzeugen

    • Offizieller Beitrag

    irgendwie ist das widersprüchlich. Ihr wisst schon was mich interessiert.


    In der deutschen Vorschrift steht Reflxionsstreifen nicht zulässig an PKW.


    Bei Hella, wo sie die EU Vorschriften zitieren, steht dagegen :
    Zulässig an Fahrzeugen M1 über 6 Meter Länge.
    Das ist mein neues Auto mit fest angebautem Fahrradträger auch, und mit Hänger stattdessen erst recht.


    Interessant fand ich auch die EU Vorschriften zu Abblend- und Fernlicht. Dies sind die einzigen beiden Kategorien bei denen die Lichtfarbe nicht vorgeschriben ist.
    Also gelb ist zulässig.
    Eigentlich Logisch, da es Länder in der Eu gibt, die sich das wohl nicht verbieten lassen würden.


    Auch interessant:


    Seitliche Rückfahrscheinwerfer.
    Die hatten die schwedischen Saab 99 schon seit 1977.
    Deshalb wurde damals die grosse vordere Blinker- und Standlichtverglasung eingeführt.
    Lediglich die deutschen Fahrzeuge blieben damals unbestückt, weil verboten.



    Gruß Fridi

    alla dann Fridi


    1X, 45 KW => 6 l/100 km,von März 1994 - Juli 2010,
    ACV Syncro 96 KW =>7,0l/100 km; mit WW9,2l/100km[/(seit Oktober 2009)
    Polar 570 => seit 1979