keine gewährleistung bei leuchtmitteln

  • da hab ich bei ibäh doch leuchtmittel zum energiesparen gekauft. 6 stück für eine wohnzimmerlampe. nach 2 tagen und ca. 1 stunde benutzung hat sich eine verabschiedet.


    nun habe ich den verkäufer angeschrieben und folgende antwort bekommen:




    ist dem tatsächlich so? klar ist eine glühbirne ein verbrauchsgut. wenn aber eine lebensdauer von ca. 8000 stunden angepriesen wird und die lampe einer stunde den geist aufgibt....


    weiß jemand, wie es tatsächlich ist?

    Nimm das Leben nicht so ernst, denn du kommst eh` nicht lebend raus..darum tragen moderne Helden ihr Erbgut virtuell in die Welt hinaus!

  • Also ich denke, und meine I-Net Recherche bekräftigt mich darin, Nein.


    Ich könnte mir vorstellen das dir eine Leuchte im Baumarkt nach ein paar Tagen noch umgetauscht wird, da ist aber auch vkein Versand dabei.
    Ist aber nur meine Meinung.

  • ich sehe die lage nicht ganz die eindeutig.....


    wenn ein lampenhersteller eine leuchtzeit von 8000 stunden angibt und das leuchtmittel nach nichteinmal 2 stunden den geist aufgibt, dann ist das für mich sehr wohl ein grund zur reklamation. und ansprechpartner ist für mich als endverbraucher der verkäufer.


    Topstar:


    kann man mit den lampentestern überhaupt energiesparbirnen testen?



    neeee :)

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    2 Mal editiert, zuletzt von dr-no ()


  • nein, weil diese lampentester ganz normale durchgangsanzeiger sind :D :D :D


    es gibt aber tester für leuchtstoffröhren, mit denen kann man die gase anregen und feststellen, ob sie denn leuchten würden.
    das hilft aber bei energiesparlampen auch nicht wirkilch, weil man damit nicht die elektronik testen kann. da hilft nur: in eine lampe reinschrauben und gucken. sind ja genug von da in baumärkten auf der ausstellungsfläche 8) 8) 8)


    ich bin aber auch der meinung, wenn die angegebene lebensdauer deutlich unterschritten wird, dann ist eine reklamation möglich. gibts da noch kein gerichtsurteil dazu?


  • Ich denke das auf der Verpackung steht "bis z 8000 Stunden Leuchtzeit" Auf der Dosensuppe steht auch 3-4 Portionen, meist reicht es aber nicht für 2. Das mit dem Hersteller ist keine schlechte Idee.

    • Offizieller Beitrag

    deutschland das land der garantien........ :D :D :D :D :D :D



    ich vergebe auch garantien, un zwar garantiere ich demjenigen der mich ärgert eins in seine futterluke zu kloppen.... :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D




    harhar



    ne ma im ernst, gibt in der tat keine garantien auf leuchtmittel, aber !!!!!



    sie werden in den meisten fällen kulanterweise zurückgenommen.



    aber chris ?



    warum kaufst du die dinger auch im indernetz ??? habts ihr keinen laden in euerm dorf ???? ?( ?( ?( ?( ?(



    leuschtmittel kauft man im laden vor ort, das man wenns was zu meckern gibt net so weit fahren muss um auffe kacke zu hauen..... :D :D :D :D :D :D

  • warum ich im netz kaufe, dass will ich dir sagen: ich kann kein geld drucken .


    im örtlichen laden kosten die lampen das stück 14,99 euro.


    bei ibäh kosten vergleichbare leuchtmittel 6 euro....


    ich benötigte twölf tück


    ersparnis 102,88 euro (porto schon abgezogen)


    irgendwo hat die bereitschaft, den örtlichen einzelhandel zu unterstützen auch ein ende :evil:



    ich versuche hier einen familienbetrieb am laufen zu halten und kein freudenhaus ;)



    grundsätzlich geht es mir ja nicht um diese eine lampe -- es ist eine grundsatzfrage gewährleistung ja oder nein ?(

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    Einmal editiert, zuletzt von dr-no ()

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von fischbraet


    Ich denke das auf der Verpackung steht "bis z 8000 Stunden Leuchtzeit" Auf der Dosensuppe steht auch 3-4 Portionen, meist reicht es aber nicht für 2. Das mit dem Hersteller ist keine schlechte Idee.


    Besonders dann nicht wenn Mario in der Nähe ist! :D :D :D :D
    :wech: :wech:

  • So pauschal die Gewährleistung zu verweigern, ist sicher unzulässig. Grundsätzlich ist es bei Leuchtmitteln sehr schwierig zu unterscheiden, ob sie durch falsche Benutzung (Erschütterungen führen bei normalen Glühbirnen zum Bruch der Glühwendel), Überspannung etc. oder durch einen Herstellungsfehler gestorben sind.


    Das ist allerdings eigentlich nicht Dein Problem, sondern das Problem des Händlers, denn er muss nachweisen, dass die gelieferte Ware frei von Mängeln war (und das gilt auch für versteckte Mängel).


    Ich vermute, ein Richter würde ihm ob dieser pauschalen Ablehunung einen Schuss vor den Bug verpassen.


    Ich würde dem Händler sehr deutlich zu verstehen geben, dass er mit Ärger und schlechter Berwertung (Ebay?) zu rechnen hat, wenn er die defekten Leuchtmittel nicht anstandslos umtauscht. Tut er das nicht, würde ich dort auch garantiert garnichts mehr kaufen. Das "Angebot" mit der portofreien" Lieferung sehe ich als Frechheit.

    • Offizieller Beitrag

    Moin,


    Zitat

    Original von mannimmond
    Ich würde dem Händler sehr deutlich zu verstehen geben, dass er mit Ärger und schlechter Berwertung (Ebay?) zu rechnen hat, wenn er die defekten Leuchtmittel nicht anstandslos umtauscht.


    Das sollte man nicht tun, weil das schnell (und berechtigterweise) als Nötigung (§240 StGB) verstanden werden kann.
    Das Ganze ist doch ein ganz banaler Gewährleistungsfall gem. BGB. Also einfach den Verkäufer auffordern, nachzubessern. Bei Ablehnung dann die Nachbesserung auch schriftlich einfordern und ein wenig pokern (Anwalt etc.).
    Pokern nur deswegen, weil sich wegen des geringen Kaufpreises mehr nicht lohnt.


    Ganz andere Alternative, falls die Frist noch nicht abgelaufen ist: vom Kauf zurücktreten (Fernabsatzgesetz).