Mieterhöhung rückwirkend möglich ???

  • Die Miete meiner Hale wurde erhöht.
    Ok, ansich kein Problem, alles wird teurer...


    Aber rückwirkend ab Juni 2008 :wall:
    Ist das rechtens ?
    Kann man die Miete einer Halle/Garage 27 Monate zurückliegend erhöhen ?
    27 x 11,46 € = 309,42 € :wall:


    Beruht auf einen Indexstrand von Mai 2006 der um 4,7105 % gestiegen ist.


    Leider bin ich nicht im Mieterschutz.


    Ich würde mich sehr über hilfreiche Tipps :] , danke!

    • Offizieller Beitrag

    Moin,


    grundsätzlich ist das bei entsprechendem Mietvertrag (gewerblich? Wertsicherungsklausel?) rechtens. Ob dieser Zeitraum zulässig ist, weiss ich ich nicht, vermutlich aber schon.

  • Hallo
    Das mit der Rückwirkenden Preiserhöhung / Besteuerung wird jetzt wohl modern :evil: .Vater Staat hat es vorgemacht mit der rückwirkenden Besteuerung von Wohnmobilen .


    Frag doch mal ob du auch ne Rückwirkende Lohnerhöhung ab Juni 2008
    bekommst ;) .Viel Glück .


    Bei allen Ämtern bekommt man erst Geld wenn der Antrag mit allen Unterlagen eingegangen ist .

  • Zitat

    Original von Bullytreter
    Hi Udo,


    danke für die schnelle Antwort.
    Dann wird es wohl rechtens sein ;(
    Ich werde mir wohl den 32 !!! DinA4 seitigen Mitvertrag durchlesen müssen...


    OMG!


    Wozu soll das gut sein? Ich meine aus Sicht des Vermieters?


    Rechte und Pflichen lassen sich locker auf eine Seite packen. Und der Rest ist sowieso recht fragwürdig bei Privatverträgen. Also wenn der Mieter nicht gewerblich ist.


    Ich hab nichtmal nen Mietvertrag ;)
    Per Handschlag und Flaschbier besiegelt zahle ich einmal im Quartal einen sehr niedrigen dreistelligen Betrag im Voraus ;)


    Ich weiss, dass das ein gewisses Risiko birgt, aber 32 Seiten sind halt das andere Extrem ;)

  • Zitat

    Original von Willy
    ...cut...


    Ich hab nichtmal nen Mietvertrag ;)
    Per Handschlag und Flaschbier besiegelt zahle ich einmal im Quartal einen sehr niedrigen dreistelligen Betrag im Voraus ;)


    Ich weiss, dass das ein gewisses Risiko birgt, aber 32 Seiten sind halt das andere Extrem ;)


    Doch, Du hast einen Vertrag, aber eben mündlich.


    Handschlag - die beiden Parteien stehen fest.
    Da Halle, soviel Geld für MIETE - damit stehen auch Vertragsart und Objekt fest. Mehr braucht es nicht. Mindestinhalt der Einigung heißt das oder essentialia negotii. Alles andere (32 Seiten) sind Nebenabreden.


    So habe ich das jedenfalls mal vor langer Zeit im Studium gehabt. ;o) Ohne Vertrag hättest Du nämlich auch ein Problem das Objekt legal zu nutzen.


    *klugscheissmodusaus*


  • wo es nicht gilt ist aber z.b. beim immobilienverkauf. da hast du erst recht auf schadenersatz oder sonst irgendwas, wenn es beurkundet ist. (aus leidvoller erfahrung kann ich das sagen)