...oder warum habe ich den Eindruck, dass in letzter Zeit immer mehr Fahrzeuge mit dunklen Seitenscheiben vorne unterwegs sind ?
Darf man das jetzt ????
Hat sich die Rechtsprechung eigentlich geändert...
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Die rechtslage kenn ich nicht, aber mein Versicherer sagte mir - bevor ich die Scheiben tönen ließ - lass es, gibt Ärger im Schadenfall...
Vier Wochen nach dem Tönen hab ich die Folien wieder runtergefriemelt, weils mich als Brillenträger nervte: das gab ganz lästige Verspiegelungen. -
na ich dachte immer man darf die Scheiben gar nicht tönen.
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Zitat
Original von syncro-kai
na ich dachte immer man darf die Scheiben gar nicht tönen.nee, um Mißverständnissen vorzubeugen: der Thöner hat mit klar gesagt, er dürfe das eigentlich nicht....
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Ist nach wie vor verboten.
Aber es wird immer cooler sich über Recht und Gesetze hinwegzusetzen.
Selbst wenn diese wie im vorliegenden Fall absolut sinnvoll sindIm Dunkelen ist bei meinem die Sicht nach Hinten sehr stark eingeschränkt.
Ich mag nichtmal daran denken, dass meine Seitenscheiben vorne auch so dunkel wären.. -
das gleich beobachte ich auch mehr und mehr hier in Belgien... Einen Kollegen habe ich jetzt letztens mal drauf angesprochen.
Er hat nur die Schulter gehoben...ZitatOriginal von Willy
Im Dunkelen ist bei meinem die Sicht nach Hinten sehr stark eingeschränkt.
Der Thony hat das bei meinem ganz gut gelöst. Die hintere Scheibe ist nicht ganz so dunkel wie die Seitenscheiben (aber gleicher Farbton) was die Sicht vor allem im Dunklen doch deutlich verbessert.
Die Optik, naja, schöner ist es wenn sie fast Schwarz sind... aber Sicherheit geht vor. Wenn ich mit dem LR rückwärts einparken muß, ist es schon wichtiger etwas zu sehen als ne tolle Optik -
Hinten ist legal. Denn eine schwarze Scheibe ist wie ein geschlossenenr (LKW-) Bus, der ja auch zugelassen ist. Die Folie muss in DE eine ABE haben, die man auch aufbewahren sollte. In CH braucht man auch keine ABE dafür.
Frontsvheibe, Fahrer und Beifahrerscheibe sind meines Wissens in CH und DE verboten.
Gruss
Consuli -
Es ist auch zu beachten, dass bei "Personentransport" hinten im Fahrzeug die Sichtbarkeit nach draußen gegeben sein muss.
Blickdicht in beide richtungen Foliert ist nicht zulässig, es sei denn es ist ein LKW in dem hinten niemand eine Sitzgelegenheit hat also auch nicht mehr als 3 Sitze hat. -
Zitat
Original von Chris
Es ist auch zu beachten, dass bei "Personentransport" hinten im Fahrzeug die Sichtbarkeit nach draußen gegeben sein muss.
Blickdicht in beide richtungen Foliert ist nicht zulässig, es sei denn es ist ein LKW in dem hinten niemand eine Sitzgelegenheit hat also auch nicht mehr als 3 Sitze hat.Wobei es wohl weiterhin so ist, dass nicht genau definiert wurde wo die "durchsichtige Fläche" sein muss. Siehe Maniacs T4: Nur Heckklappe mit Glas, zwischen B- und D-Säule kein Fenster. Ab Werk mit Zulassung und eingetragenen Sitzen hinten als "Kombi ohne Fenster".
Die Idee, dass die Fenster auch als Fluchtmöglichkeit dienen könnten, wird bei Campern wohl häufig entkräftet: Die Isolierglasfenster können nur schwer eingeschlagen werden - höchstens herausgetreten?
Grüße, Martin