Versicherungsfragen

  • Hallo Freunde,


    ich hab' mal ein paar Fragen an die Versicherungs-spezis (wenn es unter uns welche gibt).
    Zur Zeit haben wir unsere Autos (T4 und Twingo) wie folgt bei der VHV (mit der wir sehr zufrieden sind) versichert:
    T4: Halter ich, versichert über meine Frau (SF10=45%/Womo) = 475,32 Euro/Jahr
    Twingo: Halter meine Frau, versichert über mich (SF25=30%) = 242,53 Euro/Jahr.
    Unsere Tochter (18 Jahre alt) hat letztes Jahr den Führerschein gemacht und ist Mitbenutzer beider Fahrzeuge.
    Jetzt kommt ein drittes Fahrzeug ins Spiel: Wir bekommen seeehhr günstig (nämlich geschenkt) einen GolfIII dazu, der vorzugsweise für unsere Kinder sein soll (unser Sohn -jetzt 16- macht nächstes Jahr seinen Schein).
    Meine Versicherungsmaklerin (nicht VHV) hat jetzt verschiedene Modelle durchgerechnet. Am Günstigsten wäre danach, den Golf bei meiner Frau zu versichern und den Bus bei ihr als Zweitwagen. Der Twingo bliebe bei mir.
    Aus verschiedenen Gründen möchten wir eigentlich nicht, daß unsere Tochter "Besitzer" (=Eigentümer) des Golf wird, da sie dann später unserem Sohn die Mitbenutzung verweigern könnte. Gibt es da Möglichkeiten, daß der Versicherungsnehmer, der Halter (=Fahrzeugbrief) und der Besitzer (=Eigentümer) verschiedene Personen sein können? Wie könnte unsere Tochter jetzt schon Prozente sammeln? Kann man die "Zweitwagenprozente" später auf die Kinder verteilen?


    Fragen über Fragen...

    Grüße
    Hermann

    Ohne Musik wäre das Leben ein Irrtum

    Friedrich Nietzsche

  • Nein, Versicherungsnehmer und Halter können 2 verschieden Personen sein, aber der in den Fahrzeugpapieren steht ist auch automatisch rechtlich der Eigentümer (Brief ist das entscheidende, weicht aber ja nicht vom Schein ab).


    Auto auf die Frau anmelden und versichern und den Kindern leihen.


    Wenn die blöd wern, Auto entziehen :)

    Grüße aus Hessen!
    Thorsten


    Motto: Ich habe nicht die Spitze der Nahrungskette erklettert, um Gemüse zu essen. 8)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Hermann,


    ich bin auch bei der VHV und wir haben unsere 3 Autos wie folgt versichert. T4 als Womo genau wie du und den Twingo meiner Tochter als Zweitwagen über mich. Den Colt meiner Frau ist über sie versichert mit den Prozenten (80%) die ihr auf Grund ihres langjährigen Führerscheinbesitzes von der VHV gewährt werden.


    Lass dir einfach mal ein Angebot von der VHV machen, sobald du das hast nochmal nachfragen ob das nicht etwas günstiger geht. Auf diese Weise hab ich nochmal 5% bekommen.

  • Zitat

    Original von tgroesschen
    Nein, Versicherungsnehmer und Halter können 2 verschieden Personen sein, aber der in den Fahrzeugpapieren steht ist auch automatisch rechtlich der Eigentümer (Brief ist das entscheidende, weicht aber ja nicht vom Schein ab).


    Ehm...


    neee, man denke nur an die ganzen Leasingautos, wer im Brief steht ist Halter, aber nicht Eigentümer.


    Dazu mal die Zulassungsbescheinigung (II) rauskramen und im Feld C.4c nachlesen...


    Gruß


    Mat.


    PS: Das gilt für Deutschland.

  • OK, hast recht, Wikipedia sagt:


    Die amtlich eingetragenen Personalien bezeichnen die natürliche oder juristische Person, die über das Kraftfahrzeug verfügungsberechtigt ist.


    Diese Verfügungsberechtigung bezieht sich nur auf die öffentlich-rechtliche Verantwortung für das Fahrzeug. Eine Eigentumsübertragung am Kraftfahrzeug ist daher auch ohne eine Übergabe des Fahrzeugbriefes möglich, denn der Fahrzeugbrief ist kein Traditionspapier (BGH NJW 1978, 1854). Vielmehr steht das Eigentum am Brief in entsprechender Anwendung von § 952 BGB dem Eigentümer des Fahrzeugs zu.


    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH hat der Besitz des Fahrzeugbrief aber eine Indizfunktion hinsichtlich des zivilrechtlichen Eigentums. So ist der gutgläubige Erwerb eines Autos nicht möglich, wenn der Fahrzeugbrief nicht mitübergeben wird. Sollte sich herausstellen, dass der Veräußerer nicht berechtigt war, das Fahrzeug zu übereignen, hat der Erwerber kein Eigentum an dem Kraftfahrzeug erworben. Die Indizfunktion ist in der Praxis so erheblich, dass eine landläufige Ansicht vorherrscht, der Fahrzeugbrief verkörpere das Eigentum an dem Fahrzeug oder beweise es. Er hat jedoch nicht diese zivilrechtliche Funktion.


    Soll nur T4-Hermann einen Leasing Vertrag mit der Tochter machen? :D :D

    Grüße aus Hessen!
    Thorsten


    Motto: Ich habe nicht die Spitze der Nahrungskette erklettert, um Gemüse zu essen. 8)

  • Bei uns laufen alle Autos über mich :D
    Versichert sind auch alle Autos über mich bei der HUK.
    Der Bus mit 30 % Haftplicht und VK 500 € SB und TK ohne SB 387 € im Jahr als PKW.
    Der Astra mit 55 % 350 € Haftpflicht und TK ohne SB Fahrer über 23 Jahre.
    Der Golf III 60 % 510 € Haftpflicht und TK ohne SB Fahrer 18 Jahre.

  • Ja, vielen Dank schon mal für die Antworten,


    es wird wohl aus monetären Gründen auf die kostengünstigste Variante hinauslaufen:

    Zitat

    Auto auf die Frau anmelden und versichern und den Kindern leihen.


    Dann muss unsere Tochter später mal selber Prozente sammeln.

    Grüße
    Hermann

    Ohne Musik wäre das Leben ein Irrtum

    Friedrich Nietzsche

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von T4-Hermann



    Dann muss unsere Tochter später mal selber Prozente sammeln.



    Nein nicht unbedingt, die meisten Versicherungen gewähren einen Rabatt für die Zeit in der sie den Führerschein schon hat. Vorraussetzung man weißt nach das in deinem Fall die Tochter in der Zeit genügend Fahrpraxis hatte.

  • Zitat

    Original von Bulli1994



    Nein nicht unbedingt, die meisten Versicherungen gewähren einen Rabatt für die Zeit in der sie den Führerschein schon hat. Vorraussetzung man weißt nach das in deinem Fall die Tochter in der Zeit genügend Fahrpraxis hatte.


    Ah, guter Tipp!
    Wenn sie also den Zweitwagen überwiegend fährt (weil Pa und Ma ja auch ein Auto haben) kann sie darauf sozusagen schon Prozente sammeln!?

    Grüße
    Hermann

    Ohne Musik wäre das Leben ein Irrtum

    Friedrich Nietzsche

  • Zitat

    Original von T4-Hermann
    Ja, vielen Dank schon mal für die Antworten,


    es wird wohl aus monetären Gründen auf die kostengünstigste Variante hinauslaufen:


    Dann muss unsere Tochter später mal selber Prozente sammeln.


    Um genau zu sein kann deine Tochter die Prozente des Vertrages in der Höhe übernehmen, die sie selbst hätte erfahren können.


    Rabattübertragung nach TB28 nannte man das zu meinen Zeiten :)

    Grüße aus Hessen!
    Thorsten


    Motto: Ich habe nicht die Spitze der Nahrungskette erklettert, um Gemüse zu essen. 8)

  • Zitat

    Original von tgroesschen


    Um genau zu sein kann deine Tochter die Prozente des Vertrages in der Höhe übernehmen, die sie selbst hätte erfahren können.


    Rabattübertragung nach TB28 nannte man das zu meinen Zeiten :)


    Richtig so machen wir das auch :D


    Nur wir haben vorher die Prozente von meinem 125 cm³ Roller für den PKW genommen so konnten wir den Astra damals mit 70 %
    und den Golf 3 Jahre später mit 80 % fahren.
    Die Kinder können später wenn sie auf Grund der länge des Führerscheinbesitzes diesen Rabatt selbst erarbeitet hätte die % von mir übernehmen.


    Mein Roller war durch diese Aktion übrigens 20 € im Jahr teurer :D