Die Überschrift "unbebautes Gebiet" ist von mir wohl ein wenig unglücklich gewählt (wurde aber am Landratsamt auch gesagt).
Tatsächlich nennt es sich Außenbereich.
Hab dazu im Baugesetzbuch was Tolles gefunden, §35, Bauen im Außenbereich. S. http://dejure.org/gesetze/BauGB/35.html
Da heißt es unter Absatz 1
Zitat4. wegen seiner besonderen Anforderungen an die Umgebung, wegen seiner nachteiligen Wirkung auf die Umgebung oder wegen seiner besonderen Zweckbestimmung nur im Außenbereich ausgeführt werden soll
Ob die besondere Anforderung, einen Rasenmäher und ein paar Biertischgarnituren einlagern zu können, reichen, weiß ich nicht.
Zum Hintergrund. Wir haben nen Weiher, an den haben meine Großeltern ne Kapelle gebaut. Rasenmäher zum mähen drumherum, Biertische/bänke wenn ne Andacht an der Kapelle gehalten wird.