Beiträge von cali

    Die Überschrift "unbebautes Gebiet" ist von mir wohl ein wenig unglücklich gewählt (wurde aber am Landratsamt auch gesagt).
    Tatsächlich nennt es sich Außenbereich.



    Hab dazu im Baugesetzbuch was Tolles gefunden, §35, Bauen im Außenbereich. S. http://dejure.org/gesetze/BauGB/35.html


    Da heißt es unter Absatz 1

    Zitat

    4. wegen seiner besonderen Anforderungen an die Umgebung, wegen seiner nachteiligen Wirkung auf die Umgebung oder wegen seiner besonderen Zweckbestimmung nur im Außenbereich ausgeführt werden soll


    Ob die besondere Anforderung, einen Rasenmäher und ein paar Biertischgarnituren einlagern zu können, reichen, weiß ich nicht.



    Zum Hintergrund. Wir haben nen Weiher, an den haben meine Großeltern ne Kapelle gebaut. Rasenmäher zum mähen drumherum, Biertische/bänke wenn ne Andacht an der Kapelle gehalten wird.

    Servus!


    Ich wurde (aufs Erste) von Landratsamt ziemlich abgewimmelt, wollte ein Gartenhäuschen auf "unbebautes Gebiet" stellen.


    Ohne lang herumzu reden, weiß wer ne Möglichkeit, wie man das umgehen könnte?


    Kann irgendwie ja nicht sein, ein Bauer wenn ne 40x15 Meter Halle mitten ins Feld setzt geht das durch, ein 3,8x3,8 Meter Gartenhaus scheint aber wohl ne Sache der Unmöglichkeit zu sein... :evil:



    Thx.,
    Michael