hahaha....
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einer geht noch.....
Beiträge von Pit
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107 zum zweiten
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der ist ja richtig hartnäckig.....
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hab da wieder mal was geiles entdeckt
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[Blockierte Grafik: http://www.kaeferblog.com/wp-content/uploads/2010/12/vw-bus-t1-promotion-bus-oamtc-spezial.jpg]finde ich absolut genial
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ok. danke euch. jetzt bin ich schlauer
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meinst du das bei Wiki-T4:
Arbeitsscheinwerfer:
Arbeitsscheinwerfer dürfen mehrere am Fahrzeug verbaut werden, jedoch ist die Verwendung im Straßenverkehr nicht zulässig. Auch müssen Arbeitsscheinwerfer kein Prüfzeichen tragen.Schaltung
Die Arbeitsscheinwerfer müssen unabhängig von anderen Scheinwerfern geschaltet sein. Eine Kontrollleuchte ist nicht vorgeschrieben, jedoch empfehlenswert.Montage
Die Scheinwerfer können mittels stabilem halter vor z.B. dem Kühlergrill montiert werden oder an einem Frontschutzbügel (sogenannter Bullenfänger). Gegebenenfalls muss, wenn Fahrzeugmaße geändert wurden, eine Änderungsabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen durchgeführt werden.ich dachte mir das ich die direkt am Dach montiere. sowie ich das hier aber sehe, müsst ich sie dann eintragen lassen. oder?
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Zitat
Original von T4Caravelle
Parkleuchten hast du schonMache mal Zündung und Licht aus und aktiviere den Blinker für rechts oder links
das weiß ich jaaaaa. ich suche eine Möglichkeit vier Zusatzscheinwerfer auf den Dach montieren zu können ohne das ich da jedesmal blechen musst wenn sie mich anhalten
mir gefällt es optisch einfach besser -
M1 Kraft-Fz. bis 3,5 t und bis 9 Personen Beförderungskapazität
Scheinwerfer für Fernlicht
Anbringung: Vorgeschrieben für alle Kfz.-Klassen
Anzahl: 2 oder 4 Stück, bei N3-Fz = 6 Stück.
Anbauhöhe: Keine besonderen Vorschriften
Anbaubreite: Keine besonderen Vorschriften, aber so angebracht,
dass der Fahrer nicht von Reflektionen gestört wird.
Elektrische Schaltung: Paarweise Zuschaltung von zusätzlichen Fernscheinwerfern
zum Abblend- und Fernlicht ist zulässig. Beim
Übergang zum Abblendlicht müssen alle Fernscheinwerfer
gleichzeitig abschalten.
Einschaltkontrolle: Blaue Kontrolleuchtesomit darf ich zwei Zusatzscheinwerfer aufm Dach montieren
Scheinwerfer für Nebellicht
Zulässig für alle Kfz.-Klassen
Anzahl: 2 Stück
Farbe: Weiß oder Hellgelb
Anbauhöhe: Nicht höher als die Scheinwerfer für Abblendlicht,
min. 250 mm über dem Boden.
Bei M1-Fz. und N1-Fz. max. 800 mm über dem Boden.
Bei allen anderen Kfz.-Klassen keine Höhenbeschränkung.
Anbaubreite: Max. 400 mm vom äußersten Punkt der Fahrzeugbreite.
Elektrische Schaltung: Mit Abblend- und Fernlicht.
Einschaltkontrolle: Vorgeschrieben. Eine unabhängige nicht blinkende Kontrollleuchte.wollte sowieso die Originalen einbauen
Parkleuchten vorn
Anbringung: Zulässig für Kraftfahrzeuge ≤ 6 m Länge und ≤ 2 m
Breite. Für alle anderen Kraftfahrzeuge verboten.
Anzahl: 2 Leuchten vorn und 2 Leuchten hinten
oder 1 Leuchte auf jeder Seite.
Farbe: Weiß
Anbauhöhe: Bei M1-Fz. und N1-Fz. keine bes. Vorschriften.
Bei allen anderen Kfz.-Klassen: Min. 350 mm,
max. 1.500 mm (Ausn.: 2.100 mm).
Anbaubreite: Max. 400 mm vom äußersten Punkt der Fahrzeugbreite.
Sind nur 2 Leuchten angebracht, dann Anbau an den
Fahrzeugseiten.
Elektrische Schaltung: Die Parkleuchten müssen auch dann funktionieren,
wenn keine anderen Leuchten eingeschaltet sind.
Einschaltkontrolle: Zulässig. Ist eine vorhanden, so darf sie nicht mit der
Kontrolleinrichtung für die Begrenzungs- und Schlussleuchten
verwechselt werden können.
Sonstige Vorschriften: In der Regel wird die Funktion der Parkleuchten von
den Schluss- und Begrenzungsleuchten übernommen.hierzu hätte ich eine frage. ich könnte theoretisch vier Zusatzscheinwerfer auf dem Dach aufbauen. die mittleren als Fernlicht nutzen und die zwei aussen als Parkleuchten nutzen "natürlich nicht mit der H3 Birne "
da stellt sich die Frage, warum das alles? weil mir das mit vier Scheinwerfern vorne besser gefällt -
Zitat
Original von T4Caravelle
Hi,
ist alles hier: Vorschriften zum Thema Lichtführung an Fahrzeugen enthalten
danke. jetzt bin ich einwenig schlauer ;o)
sind das die aktuellen Vorschriften? -
sers.
ich bin dabei mir zusatzscheinwerfer zu zulegen.
meine frage hierzu, wieviele zusatzscheinwerfer darf ich am fahrzeug anbringen?
wie sieht das mit zusatzscheinwerfern auf dem dach aus?
kennt sich einer mir den vorschriften aus?
danke im vorraus. -
sry... war die letzten tage arbeitsunfähig....
konnte erst heute weitermachen
morgen werde ich ein paar bilder reinstellen...ZitatMach doch mal ein Bild von Deiner bisherigen Ausbaustufe.
Vllt können wir Dich ja noch von manchen Irrungen und Wirrungen abhalten
ich darf doch bitten
es ist alles grundlich durchdacht, geplant, und absolut notwendig was ich mache