Standheizung tauschen nach 10 Jahren?

  • Moin,
    der man von der Dekra hat heute in seinem Prüfbericht festgehalten, das die Standheizung nach vorgeschriebener Frist (10 Jahre) nicht ausgetauscht ist. Wie muss ich das denn verstehen? Müssen die zwangsweise alle 10 Jahre neu? Auch wenn sie tadellos funktionieren? ?(

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt da irgendwo eine Herstellervorschrift die besagt das die Brennkammer getauscht werden muß nach 10 Jahren. Der TÜV kann das bemängeln wenn du es nicht machst. Dann entfernst du einfach die Sicherung und sagst die Heizung sei stillgelegt und dann ist es kein Mangel mehr.


    Meine Heizung ist auch schon lange überfällig und da sie noch einwandfrei funktioniert wird sie auch benutzt. Zur Sicherheit lasse ich einen Bekannten der über ein entsprechendes Messgerät verfügt jedes Jahr mal kurz die Heizluft auf schädliche Abgase prüfen.

    MfG
    Uwe


    „Der Beginn ist der wichtigste Teil der Arbeit.“ Platon


    Wo wir sind ist immer Sonnenschein!

  • Mein Dicker besitzt ab Werk auch die Gute alte B2L und meinen Tüver hat es letztes Jahr überhaubt nicht gejuckt das Teil. Er fragte auch nicht nach irgendwelchen Papieren wegen 10 Jahres überprüfung.
    Gruss Jens

    :wech: :wech: :wech:


    Ich grüsse alle die ich heute noch nicht gegrüsst hab. :D :D :D


    Ab sofort doch wieder mit dem " Dicken " unterwegs und jetzt mit Gas

  • Bei mir hieß es auch, mit DER Heizung keinen TüV mehr..
    Da war der DEKRAfuzzi unerbittlich.
    Hatte Gott sei Dank noch ne generalüberholte B2L aufm Speicher gehortet, die noch 3 Jahre "darf"
    :)
    Die ist jetz drunter..

  • Zitat

    Original von Bulli1994
    Es gibt da irgendwo eine Herstellervorschrift die besagt das die Brennkammer getauscht werden muß nach 10 Jahren. Der TÜV kann das bemängeln wenn du es nicht machst. Dann entfernst du einfach die Sicherung und sagst die Heizung sei stillgelegt und dann ist es kein Mangel mehr.


    Meine Heizung ist auch schon lange überfällig und da sie noch einwandfrei funktioniert wird sie auch benutzt. Zur Sicherheit lasse ich einen Bekannten der über ein entsprechendes Messgerät verfügt jedes Jahr mal kurz die Heizluft auf schädliche Abgase prüfen.


    Wenn der TÜV / DEKRA Mann das nicht beachtet: Haken dran und stillgelegt lassen. Allerdings von der rechtlichen Seite ist das nicht so einfach.


    Alles was eingetragen ist - und das ist bei Luftheizungen ohne E-Prüfung eigentlich der Fall - muss auch funktionieren.
    Sprich entweder funktionstüchtig und mit gültiger Brennkammer oder komplett ausbauen und austragen lassen.
    Stilllegen reicht nicht.


    Da inzwischen immer verbreiteter sind setzen sich auch die Prüfer immer mehr mit dem Thema auseinander. Die Prüfer, die eine nicht funktionierende Standheizung übersehen (und sich damit strafbar machen) werden immer weniger.