Hallo liebe Community,
ich habe seit einem Jahr einen T4 Cali und einige Sachen zur Gasprüfung sind mir so ziemlich alles Unklar nach diversen widersprüchlichen "Fachmeinungen". Nächstes Jahr muss ich zum ersten Mal hin und würde gerne wissen, woran ich bin bevor ich beim TÜV Probleme bekomme oder schlafende Hunde wecke.
Bei mir ist folgender Fall:
Letztes Jahr habe ich als Camper-Anfänger einen T4 Cali BJ 91 gekauft. Der Verkäufer hatte das Auto selbst weniger als 2 Jahre, war also selbst nie damit beim TÜV.
TÜV wurde bei Verkauf in einer nahegelegenen Werkstatt gemacht. Der TÜV-Prüfer forderte die Gasprüfung. Dafür fuhren wir (Verkäufer und ich) zu einem nahegelegenen Campingplatz.
Im Cali ist nur ein Gaskocher, kein Gaskühlschrank oder Standheizung. Dieser konnte über einen Unterbodentank (13,5 l Siebel, Freundenberg) oder eine im Küchenfach festgezurrte Campinggasflasche (2l) betrieben werden, der Schlauch musste entsprechend umgeschraubt werden. War die Gasflasche im Bus angeschraubt, ragte der Unterbodentankanschluss offen, nur mit einem Ventil am Ende versehen, ins Küchenfach (dreht jemand am Hahn, strömt sofort ungehindert Gas aus).
Der Prüfer hat eine Gasdruckprüfung am Kocher gemacht und ins gelbe Heft gestempelt. TÜV konnte dann erteilt werden.
Später, weit weg zu Hause, hatte ich an dem Auto einiges zu Basteln. Beim Versuch den Unterbodentank an einer Gastankstelle zu betanken bin ich abgeblitzt, da der Tank seit Einbau, nämlich 22 Jahren, ungeprüft war und auch geprüft nicht mehr zulässig zu betreiben gewesen wäre (lt Tankstelle nur für Autogas zum Fahren).
Bei näherem Beschauen war er auch extrem rostig. Da ich auch die Küchenzeile ausbauen musste und damit die Gasdurchführung vom Unterboden ausgebaut wurde, habe ich den ganzen (rostigen) Tank abgebaut und verschrottet. Fortan wollte ich nur mit der Gasflasche kochen. Vom Ventil der Flasche geht es direkt auf den Gasdruckminderer, von dort direkt an den Gaskocher. Als Hauptabsperrventil verwenden wir nach jedem Kochen das Flaschenventil. Scheint mir die sicherste und einfachste Lösung.
Ein lokaler Campinghändler belehrte mich aber, dass diese Flasche extra eingehaust mit Bodenenlüftung zu versehen sei und ich so nicht fahren dürfte. Für 400 EUR baut er das ein/um.
Ich bin jetzt etwas verunsichert...
1. Kann der TÜV die Gasprüfung verlangen?
2. Wenn ja, woran macht er das fest, dass eine durchzuführen ist? Steht das im Fahrzeugschein (kann nichts finden)? Wenn es ein Wohnmobil ist? Wenn ein Gaskocher vorhanden ist? Ein Gasbehälter vorhanden ist?
Das Auto war jahrelang, vermutlich immer, in Deutschland zugelassen und war seit 22 Jahren beim TÜV. In dieser Zeit gab es KEINE weitere Eintragung ins Prüfbuch, abgesehen von der Werkserstprüfung 1991.
3. Wenn ich das WoMo ohne Gasflasche zum TÜV vorstelle (zum Beispiel weil wir darin nicht mehr kochen wollen), brauche ich trotzdem die Gasprüfung?
4. Mit angeblich unzulässig, weil nicht eingehauster, Campinggasflasche bekomme ich die Gasprüfung, ebenso für einen 22 Jahre alte, rostigen Unterflurtank... ist das Auslegungssache oder der Prüfer einfach nur unkundig?
5. Wenn ich einen Schrank in meinen Schrank baue und ein Loch in mein Auto bohre, wäre es wesentlich umständlicher den Hauptabsperrhahn zu betätigen, wenn überhaupt noch praktikabel. Diese Lösung ist doch gedacht für permanent geöffnete Gasflaschen, oder? In meinem Fall ist es doch unpraktisch und kein Sicherheitsgewinn.
6. Wo haben andere Calis die Gasflaschen? Gibt es die Unterflurtanks noch? Wie ist das dort gelöst? Wer zahlt die 1000 EUR für die Tank-Prüfung für Autos im Wert von <10TEUR?
7. Gibt es keine Alternative zu diesem Gasschrank?
8. Angenommen ich habe keine Gasprüfung, baue die Campinggasflasche ein, verschließe sie mit der der Schutzkappe beim Fahren auf öffentlichen Straßen. Inwiefern unterscheidet sie sich dann von einer Gasflasche, die man auch so ohne Gasprüfung transportieren darf?
9. Wer will eigentlich die Gasprüfung sehen? Letztes Jahr (15 verschiedene Plätze in Frankreich) hat es nie jemanden interessiert. Interessiert das die Campingplatzbetreiber oder die Polizei?
Sorry für die vielen Fragen, freue mich aber über jeden Hinweis
Danke
Stefan
PS . Ich würde nicht fragen, wenn der Campingplatz nicht 600 km weit weg wäre sondern dort wieder einfach hinfahren...