Ab Ende November 2013 gehört auch die Kontrolle der Umweltplakette zum Umfang der Hauptuntersucheng.
Wenn ein Fahrzeug eine Feinstaubplakette der falschen Farbe trägt, zählt dies zukünftig als erheblicher Mangel – das Fahrzeug besteht die Hauptuntersuchung nicht, eine Nachuntersuchung wird fällig.
Wenn die Kennzeicheneintragung fehlt, vermerkt der Prüfer einen geringen Mangel.
Die Überprüfung findet aber nur statt, wenn eine Plakette an der Windschutzscheibe klebt, das Anbringen einer Plakette ist weiterhin freiwillig und nur für die Einfahrt in sogenannte Umweltzonen erforderlich.
Also:
Wenn jemand sich eine rote Plakette auf die Scheibe gepappt hat, obwohl der Wagen eigentlich eine gelbe oder grüne bekommen würde, fällt er durch.