Eintragung SO-KFZ Womo

  • Hallo erst mal, wir haben uns einen T4-Dehler zugelegt.
    Der läuft aber noch als PKW, da der Vorbesitzer als Arzt den von der Steuer absetzen konnte. Als Womo wäre das nicht gegangen.
    Nun die Frage, die bisher noch offen ist: Muß ein Kocher fest mit dem Fahzeug verbunden sein, um die Eintragung als Womo zu bekommen?
    Bei dem Modell gab es die Option, entweder hinten links den Duschschrank zu bestellen oder einen Kochschrank. Wir haben uns für die Dusche entschieden, da uns das beim California absolut gefehlt hat und wir eher auf die ziemlich gute Küche vom Cali verzichten können.
    Danke schon mal für eure Antworten Zeni&Flar

  • Das ist von Abnahme zu Abn. verschieden. Einige nehmen es ab , wegen nicht im Fahrzeug kochen( vollspritzen und brandgefahr beim Braten) ab , andere nicht. solltest mal bei dir nachfragen. Wenn dir das nicht gefällt, dann woanders anrufen´und fragen. Und hoffen, das das Fin.Amt nichts sagt.

    Es ist nicht schlimm etwas nicht zu wissen , aber es ist sehr schlimm nichts wissen zu wollen .
    Und dazu lernen wollen wir doch alle . Oder nicht ??
    Gruß Detlef

  • Da würde ich erst einmal versuchen, so wie Dein Fahrzeug ausgestattet ist, eine WOMO Zulassung zu bekommen. Du weist ja wer viele Fragen stellt bekommt oft dumme Antworten.


    Bei mir hat die Edelstahl Klappe des Kochschrankes denn Prüfer überzeugt. Es hat nie einer unter die Klappe geschaut. ;)

    • Offizieller Beitrag

    doch, die Vorgabe gibt es schon.


    Es ist nur die Frage ob man einen Prüfer extra drauf bringt es nachsehen zu wollen.
    Ein Dehler gilt gemeinhin als Wohnmobil und es ist sehr gut möglich dass keiner drauf kommt, dass ein so komplett ausgestattetes FAhrzeug ein so winziges aber entscheidendes Detail nicht haben könnte......


    Warum stellst du nicht unter diese angesprochene Stahlabdeckung einen kleinen Kocher drunter?.
    Selbst wenn der dann nicht festgeschraubt ist (du kannst ihn ja für die Abnahme sogar mit Silikon ankleben; nicht vergessen hinterher wieder zu entfernen, da brennbar) glaube ich nicht, dass ein Prüfer nach den Schrauben suchen würde.



    alla dann Fridi

    alla dann Fridi


    1X, 45 KW => 6 l/100 km,von März 1994 - Juli 2010,
    ACV Syncro 96 KW =>7,0l/100 km; mit WW9,2l/100km[/(seit Oktober 2009)
    Polar 570 => seit 1979

  • Die frage ist ja auch, ob es nicht einen alten Brief mit der Ursprünglichen zulassung gibt ?? dann hin und das einfach wieder ändern wollen.

    Es ist nicht schlimm etwas nicht zu wissen , aber es ist sehr schlimm nichts wissen zu wollen .
    Und dazu lernen wollen wir doch alle . Oder nicht ??
    Gruß Detlef

  • Ich zitier mal den TüV Nord:


    http://www.tuev-nord.de/cps/rd…ning_Anbau_Umbau_3058.htm


    Die große Verwandlung: So wird aus einem Auto ein Wohnmobil
    Wohnmobile haben eigene Steuersätze, Versicherungen und Bestimmungen. Doch wann ist ein Wohnmobil ein Wohnmobil? In den 70-ern knatterten Studenten mit selber umgebauten Bullis rund um den Globus. Bei den neuen Mega-Campern darf es schon mal etwas mehr sein. Doch ab wann ist ein Wohnmobil ein Wohnmobil? Die Mindestanforderungen finden Sie in einem Merkblatt des VdTÜV:


    Sitzgelegenheit mit Tisch
    Sitzplatz ist in der kleinsten mobilen Hütte. Doch ein Tisch gehört dazu. Dieser darf ruhig abnehm-, abklapp- oder wegdrehbar sein.
    Träumen Sie los
    Wie man sich bettet, so fährt man: Zum untersten Schlafkomfort reicht schon eine umgeklappte Sitzgelegenheit, sofern sich hierdurch eine mindestens 1,8 mal 0,7 m große, ausreichend ebene Liegefläche ergibt.
    Essen auf Rädern
    Die wichtigen Zutaten fürs leibliche Wohl: Spüle, Gaskocher, Abwasserführung. Wichtig ist, dass Sie auch auf kleinem Raum gut hantieren können und auch für die Küchenutensilien Platz finden. Ist der Kocher nicht fest eingebaut, benötigen Sie einen sicherheits- und bedientechnisch geeigneten Platz im Wohnbereich. Der Kocher muss für Innenräume zugelassen sein.
    Aus den Augen, in den Schrank
    Die üblichen Pkw-Ablagen, Handschuhfach und Kofferraum sind nicht genug. Der Schrank oder Stauraum muss ausreichend Platz für Kleidung und Proviant bieten.
    Gegen haltlose Zustände auf Reisen
    Wenn Sie plötzlich bremsen müssen, werden nicht befestigte Dinge schnell zu einem gefährlichen Geschoss. Die Einrichtungen müssen, mit Ausnahme des Tisches, fest eingebaut und so beschaffen sein, dass auch bei Unfällen die Gefahr oder das Ausmaß von Verletzungen möglichst gering gehalten werden.


    Der Wohnteil muss einen wohnlichen Eindruck erwecken. Bei Fahrzeugen ohne ausreichende Mindestausstattung für Wohnmobile oder mit herausnehmbarer Wohneinrichtung ändert sich nichts, sie werden weiterhin als Pkw oder Lkw eingestuft


    So steuern Sie dem Finanzamt entgegen
    Die Kfz-Steuer für Wohnmobile errechnet sich aus dem Schadstoffgehalt und dem Gesamtgewicht des Fahrzeugs. Als Wohnmobil wird Ihr fahrbares Zuhause besteuert, wenn
    die Bodenfläche des Wohnteils den überwiegenden Teil der Fahrzeug-Nutzfläche einnimmt,
    im Bereich der Kochgelegenheit und der Spüle die Stehhöhe mindestens 170 cm beträgt,
    der Kocher fest eingebaut ist.
    Erfüllt ein Wohnmobil nur die zulassungsrechtlichen Anforderungen an Wohnmobile, wird es als Pkw und damit nach Hubraum und Schadstoffausstoß besteuert.
    Nähere Informationen zu Steuersätzen erhalten Sie über die Homepage des Bundesfinanzministeriums unter http://www.bundesfinanzministerium.de/ oder bei Ihrem zuständigen Finanzamt.


    s. außerdem Anhänge

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage zu dem Thema: Ich verstehe ja, dass eine Eintragung als WoMo sehr sinnvoll sein kann für die Versicherung (bei mir wären das über 100 Eur Unterschied im Jahr bei gleicher Versicherungsleistung). Allerdings habe ich für meinen Bully (2.5l T4 mit 81kw, Benziner) ausgerechnet dass die Steuer als WoMo unglaublich viel höher liegen würde als als PKW.


    Am Ende macht dieser Steuernachteil den Vorteil bei der Versicherung wieder zunichte und PKW ist doch günstiger (40Eur im Jahr).


    Zu meiner Frage: Ginge es, dass man den Wagen beim Tüv als WoMo eintragen lässt, und ihn bei der Versicherung als selbiges laufen lässt, aber bei dem Finanzamt den Wagen als PKW laufen lässt? Ich hätte z.B. die 1.70m Standhöhe nicht, daher sehe ich eh schwarz für die Steuer - das heißt ja aber nicht dass die Versicherung nicht doch günstiger sein könnte.


    Hat hier jemand Erfahungen gemacht und kann mir weiterhelfen? Vielen Dank!

  • hi silversurver


    so habe ich es bei unserem bus: steuerrechtlich pkw und versicherungstechnisch womo.
    bei der versicherung hat sich das extrem bemerkbar gemacht. von 800 auf 250 -- bei gleichbleibenden leistungen. allerdings bin ich zur RMV gewechselt mit der umschreibung.


    die versicherung richtet sich nach der eintragung in den fahrzeugpapieren, das finanzamt nach den tatsächlichen begebenheiten. (ggf vorführung etc)


    ob du allerdings heute noch einen prüfer findest, der dir dein unechtes womo als womo einträgt, dass wird deine größte hürde.

    Nimm das Leben nicht so ernst, denn du kommst eh` nicht lebend raus..darum tragen moderne Helden ihr Erbgut virtuell in die Welt hinaus!

    Einmal editiert, zuletzt von dr-no ()

  • Ja hervorragend dass das in Kombination geht.


    Diese ganze Umtragerei ist echt verzwickt. Der Wagen war als WoMo eingetragen als ich ihn gekauft habe, da aber der Küchenschrank vom ehemaligen Besitzer rausgebaut wurde und ich Tüv machen musste ist er jetzt wieder als PKW eingetragen (der Prüfer hat sich verständlicherweise quer gestellt). Wir bauen die Kiste jetzt aber wieder aus, und dann werde ich es versuchen ihn wieder einzutragen.


    Grüße und Danke - drückt uns die Daumen!


  • wie hast du das ausgerechnet? Ich habe übrigens das gleiche Auto

  • Zitat

    Original von silversurfer2025


    sorry, vergessen zu schreiben: Was du schreibst stimmt natürlich absolut! Für die Versicherung, bzw den Tüv sind die 1.70 aber egal..


    du sprichst aber doch von der Höhe der Steuer!!!
    Du hast einen Denkfehler da drin

  • Hier noch einmal in klar und deutlich (hoffentlich):


    1. Für den Tüv ist die Höhe egal, die tragen auch 'normale' T4 unter bestimmten Bedingungen als WoMo ein (Bedingung ist z.B. Bett, Tisch, etc).


    2. Wenn als WoMo eingetragen, kann man die Versicherung als WoMo laufen lassen, das ist aber unabhängig von der Besteuerung


    3. Die Besteuerung kann als PKW oder als WoMo erfolgen (für WoMo ist aber die Standhöhe wichtig, und einiges mehr). PKW ist in meinem Fall deutlich günstiger als die Anmeldung als WoMo.


    Daher ist die Kombination: Beim Tüv als WoMo eintragen und später so versichern aber als PKW versteuern die günstigste.


    Kurz: Standhöhe ist nur für das Finanzamt, aber nicht für die Versicherung wichtig.


    Hoffe ich habe alle Klarheiten beseitigt ;)


  • du tust aber so als könntest du dir das, ohne Stehhöhe, aussuchen. Ohne Stehhöhe versteuert dich das Finanzamt automatisch als PKW

  • Keine Ahnung was ich noch mehr machen soll als explizit darauf hinzuweisen: Zitat: "für WoMo ist aber die Standhöhe wichtig" (den Satz hast du doch sogar blau markiert!). Wo man in diesem Satz herauslesen kann dass man es sich aussuchen kann weiss ich nun wirklich nicht.


    Übrigens: Wenn du meinen vorherigen Beitrag liest wirst du sehen dass ich dir direkt Recht gegeben habe, als du geschrieben hast dass das Hochdach für das Finanzamt wichtig ist. Warum greifst du mich an, obwohl wir offensichtlich einer Meinung sind?!


    Ich denke dass die Sachlage jetzt ohnehin allen klar ist, auch ohne unsere Wortklauberei :)


    Schöne Grüße aus OS!