Vorab: Ich hab' den gleichen Text im "Bunten" gepostet, wenn das hier nicht erwünscht ist, bitte melden, möchte keinen Zank etc., erhoffe mir lediglich sachliche Auskünfte, Danke.
Hallo,
ich war gerade beim TÜV um durch eine Ablastung auf unter 2800kg zGG eine neue Schlüsselnummer zu bekommen, nämlich die 0427.
Kurz zur Historie:
EZ 04/97, MKB ACV, alte Papiere,
Ursprünglich zugelassen als Schlüssel-Nr. 317226, Klartext G:92/97,
nach Auflastung dann Schlüssel-Nr. 010226, Klartext G:92/97,
dann (unechtes) WoMo Schlüssel-Nr. 210561, Klartext 94/12/EG(M),GKL:G1
Der zuständige Herr war sehr bemüht, aber wie er so beim Durchsehen seiner Unterlagen murmelte (...SonderKfz...) da hatte ich schon kein gutes Gefühl. Schlußendlich und nach Befragen eines Kollegen meinte er, er könne nur die 0426 zuteilen, mit der der Wagen auch ausgeliefert wurde.
Auf meinen Hinweis, dass die 0426 nicht mehr vergeben werden dürfe und statt dessen die 0427 tritt meinte er, das könne gut sein, aber er bräuchte "...von VW ein Schreiben mit Unterschrift und Stempel...", er hätte nichts dergleichen vorliegen.
Jetzt habe ich die einschlägigen Threads schon gelesen -ACHTUNG, DIE LINKS GEHEN INS BUNTE- (Pietzke und hamwdl), aber ich brauche jetzt ein durchschlagendes Argument, warum meinem Bus die 0427 zugeteilt werden MUSS.
Leider ist "aat81", der sich wohl richtig gut auskennt, wohl gerade in Urlaub gefahren, kann mir vielleicht sonst jemand helfen? Klaus-TDI vielleicht?
Wie gesagt, Schriftliche Belege leicht nachvollziehbar für jeden TÜVler wären optimal.
Danke!
Edit hat noch eine Zusatzfrage:
Wenn ich dann doch irgendwie die 0427 bekomme, lautet der Klartext dann automatisch "96/69/EG I" ? Wenn nicht, wie kann ich das erreichen?